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Barrierefreiheitserklärung für Websites privater Rechtsträger gemäß Art. 3, Abs. 1-bis des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004


Das Consorzio Gitav verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gitav.com.



Status der Vereinbarkeit Teilweise vereinbar

Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI CEI EN 301549 vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Nichtübereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004.
Anforderung 9.1.1.1 – Für einige Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige Textalternative, die denselben Zweck erfüllt;
Anforderung 9.1.2.3 – Für einige aufgezeichnete Multimedia-Inhalte wird keine Alternative oder Audio-Beschreibung bereitgestellt;
Anforderung 9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Korrelationen, die durch die Präsentation der Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
Anforderung 9.1.3.5 – Der Zweck einiger Eingabefelder für Benutzerinformationen kann nicht immer programmatisch bestimmt werden, was die Barrierefreiheit für einige assistive Technologien einschränkt;
Anforderung 9.1.4.1 – In einigen Fällen wurde ausschließlich Farbe verwendet, um einen Zweck zu identifizieren oder eine Information oder Funktion zu unterscheiden;
Anforderung 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, mit Ausnahme gesetzlich vorgesehener Ausnahmen (z. B. Logos);
Anforderung 9.2.1.1 – Einige Funktionen sind nicht über die Tastatur (oder eine Schnittstelle mit analoger Eingabe) bedienbar;
Anforderung 9.2.2.2 – Für einige automatisch gestartete Animationen, Blinksignale, Scrollvorgänge oder automatische Aktualisierungen von Informationen, die länger als fünf Sekunden dauern oder parallel zu anderen Inhalten präsentiert werden, fehlen Mechanismen zum Unterbrechen oder Ausblenden;
Anforderung 9.2.4.1 – Es fehlt ein Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu überspringen, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
Anforderung 9.2.4.4 – Der Zweck einiger Links kann nicht allein aus dem Linktext oder aus dem Linktext zusammen mit seinen benachbarten Inhalten bestimmt werden;
Anforderung 9.2.4.6 – In einigen Fällen klären Überschriften und/oder Beschriftungen Inhalte oder Funktionen von Elementen nicht ausreichend;
Anforderung 9.2.4.7 – Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokus-Indikator nicht sichtbar;
Anforderung 9.2.5.1 – Einige Funktionen, die Multi-Touch-Gesten oder pfadbasierte Gesten erfordern, sind möglicherweise nicht vollständig mit einem einzelnen Zeigegerät ohne pfadbasierte Gesten bedienbar;
Anforderung 9.3.3.1 – In einigen Abschnitten werden Eingabefehler möglicherweise nicht immer klar identifiziert und dem Benutzer beschrieben;
Anforderung 9.3.3.2 – In einigen Fällen werden keine Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingabeaktionen vom Benutzer erfordert;
Anforderung 9.3.3.3 – Wenn ein Eingabefehler identifiziert wird und Vorschläge zur Korrektur bekannt sind, werden diese Vorschläge dem Benutzer nicht immer bereitgestellt, es sei denn, dies beeinträchtigt die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts;
Anforderung 9.4.1.1 – Der Markup-Code der Seiten entspricht nicht immer den Spezifikationen oder enthält Fehler bzw. doppelte Attribute und IDs.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt. Die Bewertung wurde von Dritten durch objektive und subjektive Analysen durchgeführt (siehe Artikel 3, Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Die Einrichtung ermöglicht es jedem, etwaige Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf der institutionellen Website zu melden. Es ist zudem möglich, Informationen über Inhalte anzufordern, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind, oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Portals einzureichen. Um solche Meldungen zu übermitteln, kann eine formelle Mitteilung an folgende Adresse gesendet werden:
E-Mail: gloriaf@gitav.com

Bitte geben Sie in der Meldung an:
Den Link zur Seite, die Gegenstand der Meldung ist;
Eine genaue Beschreibung des festgestellten Problems;
Das verwendete Gerät und den verwendeten Browser.
Die Einrichtung verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen (30 Tage) eine Antwort zu geben.


Verfahren zur Zusendung von Meldungen an die AgID

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder einer nicht erfolgten Antwort innerhalb von dreißig Tagen nach der Meldung oder Anfrage kann der Betroffene eine Meldung über den folgenden Link einreichen: https://www.agid.gov.it/index.php/it/agenzia/chi-siamo/contatti.


Informationen zur Website
Veröffentlichungsdatum der Website: 16.05.2023
Usability-Tests: Nicht durchgeführt
Für die Website verwendetes CMS: WordPress


Informationen zur Struktur

Die Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderungen beträgt derzeit 0, da im Personalbestand der Einrichtung keine Mitarbeiter mit Behinderungen vorhanden sind, die spezifische unterstützende Technologien benötigen. Die Einrichtung verpflichtet sich gemäß dem Grundsatz der „angemessenen Vorkehrungen“ (Gesetz 4/2004), barrierefreie Arbeitsplätze mit personalisierter Hardware und Software zu konfigurieren und bereitzustellen, sollten Mitarbeiter mit entsprechenden Bedürfnissen eingestellt oder zugewiesen werden.

13 Februar 2026
14 Februar 2026
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